7 durchsuchung und die vorläufige Sicherstellung von Aufzeichnungen und Gegenständen sowie deren Entsiegelung nicht auf die Untersuchung von Vergehen oder Verbrechen (vgl. Art. 197 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 244, 246, 248 und 263 StPO; Urteil des Bundesgericht 1B_322/2021 vom 22. Dezember 2021 E. 2.2). 9.2.2. Erwägungen der Vorinstanz