a) der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Region Bern in der Zeit von Frühjahr 2014 bis am 23.12.2016 durch Veräusserung von mindestens 5 kg Marihuana und Anstalten Treffen zum Verkauf von 371 g Marihuana; sowie b) der falschen Anschuldigung, angeblich begangen am 10.01.2018;