1. Zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4'200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17.01.2020. Die Polizeihaft von 1 Tag wird im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 24 Tage festgesetzt.