5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwältin D.________ - der Strafklägerin - der Zivilklägerin - der Generalstaatsanwaltschaft - auszugsweise Fürsprecher M.________ - auszugsweise Rechtsanwalt I.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Urteil mit Begründung;