Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher M.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 7‘633.50 (ausgerichtet mit Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 22. November 2019). A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher M.________ die Differenz von CHF 2‘619.80 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).