verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 14 ½ Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 8 ½ Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 2 Tagen (28. März 2017 - 29. März 2017) wird im Umfang von 2 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2), bestimmt auf CHF 7’470.00. 3.