30. Hinsichtlich der zu treffenden Verfügungen wird auf das Urteilsdispositiv verwiesen. 31. Dem zuständigen Bundesamt wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 32. Dem für die Führung des automatisierten Fingerabdruck-Identifikations-Systems (AFIS) zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung der Daten des Beschuldigten 2 nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit, e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).