erster Instanz vor Gericht auftrat. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (jeweils durchschnittlich) erachtet die Kammer deshalb einen Zeitaufwand von maximal 18 Stunden als geboten, aufgeteilt wie folgt: - Urteilsstudium 1h - Anschlussberufung 1h - Besprechung mit Klientschaft (inkl. Vor- und Nachbesprechung) 2h - Eingaben (u.a. Gesuche um Dispensation, Konfrontationsvermeidung und Wechsel der amtlichen Rechtsvertretung sowie Nachreichen