Die Vertretung der Straf- und Zivilklägerin beinhaltete im Berufungsverfahren neben der üblichen Korrespondenz und der Rücksprache mit der Klientschaft das Studium des erstinstanzlichen Urteils, die Erhebung der Anschlussberufung, das Stellen des Dispensationsgesuchs, des Gesuchs um Konfrontationsvermeidung und des Gesuchs um Wechsel der amtlichen Rechtsvertretung, die Aktualisierung der Beweismittel sowie die Vorbereitung und die Teilnahme an den Berufungsverhandlungen. Das oberinstanzlich gestellte Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege war nicht notwendig, ebenso wenig eine Einarbeitung infolge Mandatswechsels, da Rechtsanwältin D.________ bereits in