_ mit Honorarnote vom 22. November 2022 einen Gesamtaufwand von 19.667 Stunden geltend (pag. 1463 f.). Der angegebene Aufwand erscheint als angemessen, wobei zufolge kürzerer Dauer der Fortsetzungsverhandlung vom 22. November 2022 eine Kürzung um eine Stunde erfolgt. Die Kammer setzt die amtliche Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren demnach auf CHF 4'281.95 (inkl. Auslagen und MWST) fest. Der Beschuldigte 2 hat dem Kanton Bern die an seinen Verteidiger ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von 90 %, ausmachend CHF 3'853.75, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___