__ gekommen. Bei diesem Ergebnis erübrigt sich die Beurteilung der Subeventual- und Sub-Sub- eventualanträge der Straf- und Zivilklägerin. Die Kosten für die oberinstanzliche Beurteilung der Zivilklagen sind in den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 enthalten (vgl. nachfolgend Ziff. VIII.27.2). VIII. Kosten und Entschädigung