Der Datenbank von LANDOLT zum Genugtuungsrecht lassen sich sodann vergleichsweise und beispielhaft folgende Genugtuungssummen ähnlich gelagerter Fälle entnehmen (Datenbank abrufbar unter www.legalis.ch): - Urteil Nr. 879: CHF 1'000.00, «Raub: Drohung mit Klappmesser mit einer Klingenlänge von ca. 5 cm, "herumgeschubst", Faustschlag und Schlag mit einem harten Gegenstand auf den Kopf»; - Urteil Nr. 880: CHF 1'000.00, «Raub: zwei Schläge mit einem abgesägten, ca. 30 cm langen Billardstock heftig auf den Kopf und Gerangel»;