Entgegen dem Vorbringen der Vertretung der Straf- und Zivilklägerin ist die Vorinstanz von einer Basisgenugtuung zwischen CHF 500.00 und CHF 10'000.00 ausgegangen und hat diese unter Würdigung der konkreten Umstände, insbesondere aufgrund der leichten Tatschwere, der Bedrohung mit der Waffe und der dadurch verursachten psychischen Verletzungen des Opfers auf CHF 3'000.00 festgesetzt bzw. erhöht, zuzüglich Zins von 5 % seit dem 13. März 2016. Wie die Vorinstanz erachtet auch die Kammer die Voraussetzungen für eine Genugtuung als gegeben. Die Straf- und Zivilklägerin wurde durch den Raub erheblich und nachhaltig in ihrer psychischen Integrität verletzt und befindet sich seither (mit