HÜTTE/LANDOLT erachteten im Falle eines Raubüberfalls und bei Verletzung der psychischen Integrität, wie im vorliegenden Einzelfall, eine Basisgenugtuung zwischen CHF 500.00 und CHF 10'000.00 als adäquat. Insbesondere bei Bedrohung mit einer Waffe sei die Basisgenugtuung zu erhöhen. Unter Würdigung sämtlicher Umstände, insbesondere der insgesamt leichten Tatschwere, aber auch der Bedrohung mit der Waffe und der dadurch verursachten psychischen Verletzungen des Opfers, werde eine Genugtuungssumme von CHF 3'000.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 13. März 2016 als angemessen erachtet.