26. Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin beantragt im Zivilpunkt, der Beschuldigte 2 sei zu verurteilen, der Straf- und Zivilklägerin eine Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens jedoch in der Höhe von CHF 5'000.00, nebst Zins zu 5 % seit dem 13. März 2016, zu bezahlen. Eventualiter seien die Beschuldigten 1 und 2 zu verurteilen, der Straf- und Zivilklägerin unter solidarischer Haftung eine Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens jedoch in der Höhe von CHF 5'000.00, nebst Zins zu 5 % seit 13. März 2016, zu bezahlen.