Der Betrag von CHF 5'000.00 ergibt sich aus dem Beweisergebnis. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, wurde der Schaden in der Höhe von CHF 5’000.00 durch den widerrechtlich begangenen Raub adäquat kausal verursacht und von den beiden Beschuldigten gemeinsam verschuldet. Die Voraussetzungen für die Zusprechung von Schadenersatz sind vorliegend erfüllt. Der Beschuldigte 2 hat zusammen mit dem rechtskräftig verurteilten Beschuldigten 1 die Zivilklägerin folglich mit CHF 5'000.00 zuzüglich 5 % Zins seit Rechtskraft dieses Urteils zu entschädigen, unter solidarischer Haftbarkeit nach Art.