Die Bemessung der Probezeit richtet sich nach der konkreten Rückfallgefahr. Die Kammer erachtet in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine verlängerte Probezeit von vier Jahren als notwendig. Der Beschuldigte 2 ist einschlägig vorbestraft und zeigte sich bisher wenig einsichtig. Die Lebensumstände können ebenfalls nicht als derart gefestigt gelten, dass eine kürzere Probezeit ausreichend erschiene. 23.10 Anrechnung der vorläufigen Festnahme Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an (Art.