37 «[...] beweismässig erstellt, dass A.________ wiederholt Druck auf den Haupttäter G.________ ausgeübt hat und dadurch bei diesem den Tatentschluss zur Begehung des Raubes hervorgerufen hat. Weiter gilt als erstellt, dass der Vorschlag, die Cafébar P.________ auszurauben, von A.________ stammte. A.________ hat die Tat demnach genügend bestimmt und in der Planungsphase eine massgebliche Rolle eingenommen. In der konkreten Ausführungsphase traf G.________ die Entscheidungen jedoch alleine.