die Herausgabe von Geld. Nach Erhalt von drei Couverts mit Bargeld in der Höhe von insgesamt CHF 5‘000.00 flüchtete der Beschuldigte 1 und traf sich kurz darauf mit dem Beschuldigten 2 und Q.________. Nachdem sie das Geld unter sich aufgeteilt hatten, gingen sie zusammen in den Ausgang, wo sie einen Teil des Geldes für Alkohol, Prostituierte, etc. ausgaben. Wer die Kleider an das Treffen mitbrachte, die der Beschuldigte 1 kurz nach Mitternacht überzog, muss offenbleiben. III. Rechtliche Würdigung