In der Cafébar P.________ würden nur zwei Frauen arbeiten, weshalb es ganz einfach sei. Vom Beschuldigten 2 beeinflusst und motiviert, streifte sich der Beschuldigte 1 kurz nach Mitternacht schwarze Kleider, eine Jacke und eine Baseballmütze über und begab sich alleine zur Cafébar P.________. Dort am 13. März 2016, um ca. 00:45 Uhr, angekommen, verlangte der Beschuldigte 1 mit vorgehaltener Gasdruckpistole von den beiden anwesenden Angestellten C.________ und K.________ die Herausgabe von Geld.