Er wisse es nicht mehr genau, wie viel er bekommen habe, zwischen CHF 1'500.00 und max. CHF 2’000.00. Der grössere Rest sei an den Beschuldigten 2 gegangen. Er [der Beschuldigte 2] habe das Geld gezählt und gesagt, wer wie viel bekomme. Q.________ habe dann max. CHF 200.00 bis CHF 300.00 erhalten (vgl. pag. 148 Z. 127 ff.). Der Beschuldigte 2 bestritt jeweils, den grösseren Teil bekommen zu haben (vgl. u.a. pag. 148 Z. 134). Anlässlich der Berufungsverhandlung nannte der Beschuldigte 1 erstmals einen Betrag zwischen CHF 5'300.00 und CHF 6'300.00 (pag. 1438 Z. 25 f.). Er gehe von diesem Betrag aus, da er um die CHF 3'000.00 erhalten habe und es wohl fair aufgeteilt worden sei.