auch ein wenig mehr» gewesen seien. Genau wisse er es nicht mehr (pag. 94 Z. 129 f.). Bei seiner Einvernahme vom 31. März 2017 sagte der Beschuldigte 1 aus, dass der Beschuldigte 2 ca. CHF 3'000.00 und er den Rest erhalten habe. Dies seien ca. CHF 2'000.00 gewesen. Laut P.________ hätten es CHF 6'000.00 sein sollen. Es seien aber nur CHF 4'500.00 bis CHF 5'000.00 gewesen (vgl. pag. 106 Z. 104 ff.). Anlässlich der Konfrontationseinvernahme vom 22. Januar 2018 sagte der Beschuldigte 1 erneut aus, dass der Gesamtbetrag zwischen CHF 4'000.00 und CHF 5'000.00 gewesen sei. Er wisse es nicht mehr genau, wie viel er bekommen habe, zwischen CHF 1'500.00 und max. CHF 2’000.00.