Bis dahin hat er behauptet, dass ich alles organisiert habe. Ich habe dies deswegen gemacht. Ich habe aber nicht gedacht, dass ich dann die Hauptschuld trage»). Es ergibt keinen Sinn, etwas einzugestehen, dass einem vorgeworfen wird und man nicht getan hat, mit dem Ziel, dass aufgrund dieses «falschen» Eingeständnisses der Vorwurf wieder zurückgenommen wird (vgl. hierzu auch pag. 1408 Z. 33 ff.). Hätte der Beschuldigte 2 tatsächlich nichts mit dem Raub zu tun gehabt, wäre zu erwarten gewesen, dass er dies so aussagt und nicht nur versucht, seine Rolle abzuschwächen (vgl. hierzu auch pag. 1408 Z. 42 ff.).