Anlässlich der Berufungsverhandlung sagte der Beschuldigte 2 aus, nicht mehr zu wissen, wie es dazu gekommen sei, dass der Beschuldigte 1 den Raub begangen habe. Er sei ungefähr 600/700 Meter vom Tatort entfernt mit einem Kollegen gewesen. Der Beschuldigte 1 sei von dort losgegangen, und er wisse nicht, ob er direkt