Eigene Geldprobleme verneinte der Beschuldigte 2 (pag. 990 Z. 27 ff.), nachdem er in einer früheren Einvernahme noch ausgesagt hatte, gewusst zu haben, dass er vom Geld profitieren könnte und er in dieser Zeit auch Schwierigkeiten mit dem Geld gehabt habe (pag. 140 Z. 127 ff.). Zugleich stellte er den Beschuldigten 1, der anders als bei der Konfrontationseinvernahme nun wieder nicht mehr anwesend war, in ein schlechtes Licht (vgl. pag. 991 Z. 41 f.: «Er ist ja eigentlich schlimmer als ich oder. Er war in seinen Augen immer der Beste, der Coolste und der Stärkste»; pag. 992 Z. 4 f.: «Er war auch Rapper und ich denke, er hat zu viele Dokus aus Amerika geschaut. Nach mir dachte er wohl, er