991 Z. 12). Von der Waffe will er – entgegen anderslautenden früheren Aussagen – nichts mehr wahrgenommen haben (vgl. pag. 988 Z. 17 f.: «Ich habe nicht wahrgenommen, dass er die Pistole dabei hatte»; zuvor pag. 124 Z. 138: «Er hat uns zuerst die Pistole gezeigt und ist dann gegangen»). Als Motiv für den Raub nannte er beim Beschuldigten 1 das Geld (pag. 988 Z. 9 f., 33 f.), sagte aber gleichzeitig aus, dass der Beschuldigte 1 keine Geldprobleme hatte (pag. 987 Z. 45; pag. 988 Z.11). Die Vorinstanz sprach ihn in der Folge auf diese widersprüchlichen Aussagen an und hakte nach (pag. 990 Z. 1 ff.; vgl. ferner: pag. 992 Z. 1 ff.). Eigene Geldprobleme verneinte der Beschuldigte 2 (pag.