31 anwalts versuchte der Beschuldigte 2 erneut, sich zu erklären, weshalb seine eigene Aussage, der Motivierende gewesen zu sein, nicht wahr sei (pag. 991 Z. 2 ff.: «Genau, weil mir vorgeworfen wird, ich hätte ihn gezwungen. Deshalb habe ich damals gedacht, es ist besser, dass ich sage, dass ich ihn motiviert hätte. Das habe ich aber nicht gemacht. Ich dachte, er brauche Aufmerksamkeit. Ich habe ihm gesagt, du kannst das machen, eher so [...] Deswegen habe ich damals so ausgesagt weil ich gedacht habe, so bekomme ich eine weniger hohe Strafe»; vgl. ferner: pag. 992 Z. 21 ff.)