zwar immer noch versuchte, seine Beteiligung am Raub kleinzureden und die Hauptinitiative dem Beschuldigten 1 zuzusprechen. Gleichzeitig gab er nun aber auch zu, dass er im Vorfeld des Raubs mit dem Beschuldigten 1 über die Cafébar P.________ gesprochen und er den Beschuldigten 1 nicht nur «nicht abgehalten», sondern sogar zum Raub «motiviert» hat. Er näherte sich damit ein weiteres Stück den Aussagen des Beschuldigten 1 an. Vorwürfe und Schuldzuweisungen, wie er sie gegen den Beschuldigten 1 an seiner Einvernahme vom 29. März 2017 noch erhoben hatte, machte er nun keine mehr, vermutlich, da der Beschuldigte 1 ebenfalls anwesend war.