27 habe») und hätte am liebsten nicht mehr geantwortet (vgl. pag. 1438 Z. 12 ff.: «Nichts. Wenn ich darf. [...] Schwachsinn. Das ist meine Meinung. Ich versuche mich kurz zu fassen»). Trotz dieses spürbar zurückhaltenden Aussageverhaltens bestätigte er auf Nachfrage seine frühere Aussage, wonach der Raub die Idee des Beschuldigten 2 gewesen sei (vgl. pag. 1440 Z. 19 ff.: «Das stimmt so. Wieso sollte ich dies erfinden. Das würde keinen Sinn machen. Ich habe meine Strafe. Ich würde ihn nur entlasten. Aber es bringt mir nichts [...]