26 2017 mit einer räumlich-zeitlichen Verknüpfungen resp. ausserhalb der chronologischen Abfolge, was für die Glaubhaftigkeit dieser Aussage spricht (vgl. pag. 93 Z. 105 f.: «Hier muss ich noch anfügen, dass A.________ mir sagte, dass ich ihn anrufen solle, kurz bevor ich ging»). Die Korrektur am Ende der Einvernahme, wonach es sein könne, dass ihm der Beschuldigte 2 bereits zwei Tage zuvor geschrieben habe, die Waffe mitzunehmen (vgl. pag. 120 Z. 324 ff.), spricht für die Glaubhaftigkeit dieser Aussagen.