_ auszurauben. Im Rahmen der Konfrontationseinvernahme bestätigte der Beschuldigte 1 in Anwesenheit des Beschuldigten 2 zwar vorab seine bisherigen Aussagen (pag. 113 Z. 50: «Ich kann meine Aussagen voll und ganz bestätigen») und im weiteren Verlauf der Einvernahme, dass der Beschuldigte 2 ihm gesagt habe, er solle sein «Ding», gemeint sei seine Waffe, mitnehmen (pag. 114 Z. 88), und der Beschuldigte 2 auf die Idee gekommen sei, dass er das P.________ ausrauben solle (pag. 114 Z. 108 ff.)