108 Z. 165 ff.). Er war dabei in der Lage, ergänzende Dialoge zu schildern, weshalb er und nicht der Beschuldigte 2 den Raub begehen sollte, die im Einklang mit seinen früheren Aussagen stehen (vgl. pag. 108 Z. 168 ff.: «[...] er könne ausgeschafft werden und er könne wegen der Familie so etwas nicht machen. Er hat auch gemeint ich sei ja Schweizer, da würde niemand auf mich kommen und ich würde dann schon wieder aus der Sache raus kommen»).