107 Z. 137). Bei den Kleidern zeigte er sich nun plötzlich sicher, dass der Beschuldigte 2 diese mitgebracht (vgl. pag. 105 Z. 78) und er [der Beschuldigte 1] diese nach dem Raub entsorgt hatte (vgl. pag. 106 Z. 118 f.). Nach Vorhalt der bestreitenden Aussagen des Beschuldigten 2 sagte der Beschuldigte 1 konstant und widerspruchsfrei zu seinen früheren Aussagen aus, dass es der Beschuldigte 2 gewesen sei, der die Idee mit dem Raub gehabt und das P.________ vorgeschlagen habe, und der Beschuldigte 2 es nicht selbst habe machen wollen, da ihn in L.________ jeder kenne (vgl. pag. 108 Z. 165 ff.).