Damit meinte er die Waffe»). Auch diese Aussagen enthalten eingeräumte, für den Beschuldigten 1 teilweise sogar nachteilige Korrekturen resp. Unsicherheiten («Vielleicht sagte er auch, dass wir sie benötigen»; «glaube ich auf WhatsApp») und originelle, für den Ablauf nicht zwingend erforderliche Details («Dings»; «nur an diesem Abend brachte ich sie mit»). Für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht nicht zuletzt, dass er gleich anschliessend erklärte, nun kein Problem mehr damit zu haben, den PIN-