23 das ganze Geld zählen», Z. 130 f.: «Das ist so ein wenig seine Art, dass er sich nimmt, was er will», Z. 133: «Zumindest zu nächst. Dann tat ich ‘blöd’ weil ich mit dem Betrag nicht zufrieden war», Z. 134: «Er hatte ja gar nichts dafür getan und wollte jetzt das ganze Geld an sich nehmen»). Angesprochen auf den Vorwurf, dass er vom Beschuldigten 2 unter Druck gesetzt worden sei, die Tat zu begehen, konnte der Beschuldigte 1 anschaulich und differenziert ausführen, wie er vom Beschuldigten 2 im Vorfeld des Raubs beeinflusst wurde und weshalb er sich darauf eingelassen hatte, wobei er sich dabei in keinem