22 nicht seinem Verteidiger stellte, der zuvor bei der Einvernahme anwesend war, sondern der Polizei, zeigt zugleich, dass er die Fragen offenbar aus den Gedanken herausstellte, ohne gross weiter nachzudenken. Von einem langfristig geplanten Geständnis, welches er sich hätte zurechtlegen können, ist somit nicht auszugehen.