, bestätigt durch den Beschuldigten 1). Diese Genese des nachfolgenden Geständnisses zeigt, dass der Beschuldigte 1 – vermutlich auch unter dem Eindruck der vorläufigen Festnahme und des Gefängnisses – nach der Einvernahme vom 28. März 2022 mit sich rang und überlegte, ob ein Abstreiten weiter Sinn macht (vgl. hierzu auch pag. 100 Z. 465 ff.: «Weil ich dachte, dass ich wieder rauskomme, solange die Polizei keine Beweise hat. Und auch wollte ich die Namen der andern nicht nennen und ich wusste, dass wenn ich die Wahrheit sage, ich diese Namen sagen muss», pag. 101 Z. 471: «Weil es mich ein wenig erleichterte»). Dass er die sich hierbei stellenden Fragen