So wollte er den Beschuldigten 2 auf der Fotodok ID2017/0274 zuerst nicht erkennen (pag. 73 Z. 21 ff.), band den Beschuldigten 2 in die Erklärung mit ein, weshalb S.________ ihn zu Unrecht belasten sollte (pag. 75 Z. 148), und stritt ab, dass der Beschuldigte 2 ihn zum Raub gezwungen habe (pag. 75 Z. 154; 78 Z. 288). Bei seiner Einvernahme vom 28. März 2022 und immer noch bevor er ein Geständnis ablegte, sagte der Beschuldigte 1 aus, er habe den Beschuldigten 2 letzten Samstag kurz gesehen. Er [der Beschuldigte 1] sei auf dem Weg zu V.________ gewesen und habe den Beschuldigten 2 im Park getroffen. Auf Nachfrage sagte er zudem aus, dass ein gutes kollegiales Verhältnis zwischen ihnen