21 me vom 27. März 2022 und auf Vorhalt, dass er mit dem Beschuldigten 2 im Zusammenhang mit dem Raub genannt worden sei, sowie auf Vorhalt der Aussagen von S.________, wonach er etwas mit dem Raub zu tun habe und der Beschuldigte 2 ihn zum Raub gezwungen habe, stritt er jede Beteiligung am Raub ab (pag. 73 Z. 9; 75 Z. 154 f.; 76 Z.172, 192). Im Sinne eines klassischen Lügensignals ging er sodann dazu über, S.________ anzugreifen und ihm zu unterstellen, er wolle damit zwei Fliegen auf einen Schlag erwischen, ihn und den Beschuldigten 2. S._