Warum habe der Beschuldigte 2 nicht einfach mit einem simplen «nein» geantwortet? Der Beschuldigte 2 habe weiter ausgesagt, dass er nicht geglaubt habe, dass der Beschuldigte 1 die Waffe wirklich mitnehme. Dies hätte er nicht gesagt, wenn die Waffe nicht schon vorher ein Thema gewesen sei. Daher sei – wie dies auch die Vorinstanz angenommen habe – davon auszugehen, dass der Beschuldigte 2 den Beschuldigten 1 aufgefordert habe, die Waffe mitzunehmen. Dies passe ins Gesamtbild. Der Beschuldigte 2 habe Schwierigkeiten mit Geld gehabt und er habe gewusst, dass er von dem Geld eines Raubüberfalls profitieren könne.