Er habe nämlich ausgesagt, dass der Beschuldigte 2 ihm gesagt habe, dass er diese für etwas brauche. Allenfalls sogar, dass sie beide die Waffe gemeinsam für etwas brauchen würden. Er habe in diesem Zusammenhang ausgesagt, wie er das Bild der Nachricht auf WhatsApp genau vor Augen habe. Der Beschuldigte 2 habe auf die Frage, ob er den Beschuldigten 1 aufgefordert habe, die Waffe mitzunehmen, geantwortet: «eigentlich nicht, nein». Warum habe der Beschuldigte 2 nicht einfach mit einem simplen «nein» geantwortet?