Nachdem diese Frage anlässlich der Fortsetzungsverhandlung im Berufungsverfahren wieder aufgekommen sei, habe er ausgesagt, dass er damals unter Druck gestanden sei. Der Beschuldigte 2 sei damals aber anwaltlich vertreten gewesen. Wäre dem so gewesen, wäre die Verteidigung dazwischen gegangen. Dies habe die Reaktion von Rechtsanwalt B.________ anlässlich der Berufungsverhandlung am 4. August 2022 eindrücklich gezeigt. Dies