Er habe dem Beschuldigten 1 gesagt, er habe noch offene Rechnungen und habe ihn um Geld gebeten. Anlässlich der Einvernahme vom 28. März 2017 habe er ausgesagt, der Beschuldigte 1 habe ein wenig Geld verteilt und er habe ein paar hundert Franken erhalten. Es seien etwa CHF 300.00 gewesen. Am 22. Januar 2018 habe er sodann ausgesagt, er habe noch CHF 500.00 von dem Geld gehabt, als er nach Hause gegangen sei. Sie hätten viel Geld ausgegeben und hätten