Ein anderes Mal habe er angegeben, mit dem Beschuldigten 1 nie über einen möglichen Überfall gesprochen zu haben. Ein anders Mal habe er ausgesagt, er habe den Beschuldigten 1 bei seinem Vorhaben unterstützt. Als der Beschuldigte 1 losgezogen sei, habe er ihm noch gesagt, er solle sich nicht erwischen lassen und auf sich aufpassen. Auch seine Aussagen betreffend die Aufteilung des Geldes seien widersprüchlich. Er habe einmal angegeben, sie hätten das Geld nicht aufgeteilt. Er habe dem Beschuldigten 1 gesagt, er habe noch offene Rechnungen und habe ihn um Geld gebeten.