haben sollten. Die Aussagen des Beschuldigten 1 seien detailliert und er belaste sich selber. Sie wären nicht von jemandem so gemacht worden, wenn sie nicht stimmen würden. Er habe keinen Grund gehabt, den Beschuldigten 2 unnötig zu belasten und die Freundschaft aufs Spiel zu setzen. Auf die Frage, ob Q.________ bei der Entschlussfassung, das P.________ zu überfallen, dabei gewesen sei, habe er mit «nein» geantwortet. Q.________ habe auch von der Beute profitiert. Wäre der Beschuldigte 2 bei der Entschlussfassung nicht dabei gewesen, hätte der Beschuldigte 1 den Beschuldigten 2 nicht in Zusammenhang gebracht.