Der Beschuldigte 2 habe auch ausgesagt, dass sie nun Ex-Kollegen seien. Anlässlich der Berufungsverhandlung habe der Beschuldigte 1 ausgesagt, sie hätten sich seit dem Vorfall wiederholt gesehen. Über die heutige Einvernahme hätten sie nicht gesprochen oder aber, er wisse es nicht mehr. Der Beschuldigte 1 habe ausgesagt, er sei zwar vom Beschuldigten 2 nicht gezwungen worden, aber stark beeinflusst bzw. manipuliert worden. Er habe weiter ausgesagt, dass der Beschuldigte 2 ihm so viel Druck gemacht habe, dass er irgendwann losgegangen sei.