Im Wissen um die Beute habe er mitgeholfen, zumindest einen Teil im Nachtleben zu verprassen. Der Beschuldigte 2 vertrete den Standpunkt, dass der Raub nicht seine Idee gewesen sei. Der Beschuldigte 1 habe im Verfahren zunächst abgestritten, den Raub begangen zu haben. Nach einem hin und her sei er vollständig geständig gewesen. Er habe zugegeben, die Cafébar P.________ überfallen zu haben. Durch das Geständnis habe der Beschuldigte 1 die Freundschaft mit dem Beschuldigten 2 aufs Spiel gesetzt. Der Beschuldigte 2 habe auch ausgesagt, dass sie nun Ex-Kollegen seien.