17 tiert habe. Der Beschuldigte 2 habe aber keinen Vorsatz in Bezug auf die Tat und auch nicht auf den Beschuldigten 1 gehabt, und ihn auch nicht dazu motiviert. Der Beschuldigte 1 sei bereits zur Tat entschlossen gewesen. Der Beschuldigte 2 habe den Tatplan nicht gekannt und habe gedacht, dass, wenn überhaupt, er den Mc- Donalds ausrauben wolle. Er habe den Beschuldigten 1 leider nicht von der Tat abgehalten. Statt dem McDonalds habe dieser das P.________ ausgeraubt. Er habe dort drei Couverts mitgenommen, beim Schulhaus aber nur eines gezeigt.