Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte 1 gut 50 % mehr erbeutet habe, als er aufgeteilt habe. Auch anlässlich der Berufungsverhandlung habe er ausgesagt, er habe quasi den kleinsten Teil des Geldes gesehen. Die anderen hätten das Geld aufgeteilt. Dies gehe nicht auf und stimme nicht mit der erbeuteten Deliktssumme überein. Auch die Aussagen, dass es ihm in dieser Zeit finanziell gut gegangen sei, stimme nicht. Der Extraktionsbericht der Kantonspolizei zeige gestützt auf die WhatsApp-Nachrichten, dass seine finanzielle Situation nicht gut gewesen sei. So habe er am Nachmittag vor dem Raub den Vater um Geld gebeten, was dieser abgelehnt habe.