16 dem Alkoholkonsum gefasst habe. Gangster würden zwar regelmässig angeben, eine Sturmhaube mitzunehmen, sei aber etwas Anderes. Er habe daher gewusst, dass er einen Überfall machen wolle. Sodann gebe es Widersprüche betreffend das erbeutete Geld. Der Beschuldigte 1 habe unterschiedliche Aussagen zur Anzahl der mitgenommenen Couverts gemacht, und diese stimme nicht mit der von den Opfern genannten Anzahl und der angegebenen Deliktssumme überein. Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte 1 gut 50 % mehr erbeutet habe, als er aufgeteilt habe.